Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) arbeitet derzeit daran, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (aktuellster Stand: 09.04.2021) gilt für sämtliche Webseiten unter www.pfaduia.nrw.de. Die Webseiten werden derzeit überarbeitet und in Kürze durch einen neuen Auftritt ersetzt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei
Die folgenden Teilbereiche sind nicht vollständig barrierefrei:
- Linktexte und Darstellung von Links
- Farbkontraste bei Textinhalten, Grafiken und Bedienelementen
- Alternativtext bei Layoutgrafiken
- Gliederung Inhalte
- Alternativtexte für Bedienelemente
- Eingeblendete Inhalte
- Tastaturfokus
- Tastaturbedienung
- Navigation
- Syntax
- Seitenpräsentation auf mobilen Endgeräten
- Formularfelder
- Bei der Verwendung von Unterstützungstechnologien:
- Überschriftenstruktur
- Erscheinen von Fehlermeldungen
Die folgenden Teilbereiche wurden noch nicht auf Barrierefreiheit getestet:
- Login-Bereich
- PDF-Dokumente
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Version der Erklärung wurde am 09.04.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der am 08.04.2021 ausgeführten Testdurchführung des externen Dienstleisters imbus AG.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Wenn Sie Anregungen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner im Impressum.
Darüber hinaus bitten wir Sie, unsere datenschutzrechtlichen Hinweise zu beachten.
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
ueberwachungsstelle-nrw [at] it.nrw.de (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20) (E-Mail an die Überwachungsstelle senden )
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.pfaduia.nrw.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
ombudsstelle-barrierefreie-it [at] mags.nrw.de (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20%C3%BCber%20mags.nrw) (E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden).
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.